Verein

Vorstand

Lebenslauf

Vereinssatzung

des Bürger-Block - Eine freie Wählergemeinschaft e.V.

 

Erster Teil:

VEREIN UND MITGLIEDSCHAFT

§ 1  Name, Sitz, Grundhaltung, Geschäftsjahr

 

§ 2  Zweck

 

§ 3 Mitglieder

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

§ 5 Mitgliedsbeträge

 

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. )   mit dem Tod des Mitgliedes
  2. )   durch freiwilligen Austritt zum Ende des Kalenderjahres
  3. )   durch Streichen aus der Mitgliederliste
  4. )   durch Ausschluss aus dem Verein
  5. )   mit der Auflösung des Vereines

 

Ausschlussgründe sind:

  1. )   schwerer Verstoß gegen die Satzung des Vereines,
  2. )   vereinsschädigendes und / oder unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.

 

 

 

Zweiter Teil:

ORGANISATION DES VEREINES

 

§ 7 Organe des Vereines

Die Organe des Vereines sind:

  1. )  die Mitgliederversammlung
  2. )  der Vorstand (i. s. d. § 26 BGB)
  3. )  der geschäftsführende Vorstand
  4. )  der Gesamtvorstand

 

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. )    Bericht des Vorstandes/des Vorsitzenden,
  2. )    Kassenbericht des Schatzmeisters
  3. )    Bericht der Kassenprüfer,
  4. )    Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes,
  5. )    Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
  6. )    Wahlen

 

§ 9 Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

 

§ 10 Versammlungsleitung und Beschlussfassung

 

 

§ 11 Vorstand, geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand

  1. Der Vorstand des Vereines besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und 2 stellvertr. Vorsitzenden. Sie sind Vorstand im Sinne § 26 BGB und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam zeichnungsberechtigt, wobei jedoch der/die 1. Vorsitzende mitwirken muss. Im Verhinderungsfalle des/der 1. Vorsitzenden hat dieser/diese einem seiner stellvertretenden Vorsitzenden die Vertretungsvollmacht zu übertragen.
  2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

        1)   dem/der 1. Vorsitzenden
        2)   2 stellvertretende Vorsitzenden
        3)   dem/der Schatzmeister/in
        4)   dem/der Schriftführer/in.
        Seine Mitglieder werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
  3. Der geschäftsführende Vorstand wird zum Gesamtvorstand durch folgende beratende Personen ergänzt:

    1)   den/die jeweiligen Vorsitzenden der Stadtratsfraktion

    2)   bis zu 5 Beisitzer/innen, die alle zwei Jahre in einer ordentlichen Jahresversammlung gewählt werden.

    3)   den Bürgermeister/die Bürgermeisterin, den stellvertretenden Bürgermeister/die stellvertretende Bürgermeisterin, sofern
          er/sie Bürger-Block-Mitglied ist.

    4)   die/den Ehrenvorsitzende/n als beratendes Mitglied.

 

§ 12 Aufgaben und Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstandes

Der geschäftsführende Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, sofern das Gesetz oder diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. )   Festlegung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung; Aufstellen der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung; 
        Berichte in der Mitgliederversammlung zur Festlegung von Beiträgen.
  2. )   Ausführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlungen.
  3. )   Aufnahme von Mitgliedern; Ehrungen von Mitgliedern; Streichung aus der Mitgliederliste.
  4. )   Bewilligung von Ausgaben.
  5. )   Abschluss und Kündigung von Verträgen.

Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden.

 

§ 13 Kassenprüfer

 

§ 14 Satzungsänderung

 

§ 15 Auflösung des Vereines

 

§ 16  Inkrafttreten

Diese Satzung ändert die Vereinssatzung vom 10.05.1990, zuletzt geändert am 29.06.2010 und tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

Bassum, 9. April 2019

Bürger-Block Bassum
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